Kostenvoranschlag für kleinere Unfallschäden

Kleiner Rempler, Kratzer, Parkschaden? Für Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag oft der schnellste und unkomplizierteste Weg zur Regulierung.

  • Präzise Reparaturkalkulation
  • Schnelle Abwicklung
  • Ehrliche Beratung: KVA oder Gutachten?

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag (KVA) beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er eignet sich vor allem für Bagatellschäden – als grobe Orientierung Schäden unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro –, bei denen keine verdeckten Schäden zu erwarten sind. Auch bei Kaskoschäden ist ein Kostenvoranschlag häufig eine gute Grundlage.

Wir erstellen Ihnen eine präzise Kalkulation für die Reparatur Ihres Fahrzeugs – als klare Übersicht über die anfallenden Kosten und als Grundlage für eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung.

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Der Vergleich

LeistungKostenvoranschlagUnfallgutachten
Reparaturkosten✓✓
Merkantile Wertminderung–✓
Wiederbeschaffungs- & Restwert–✓
Reparaturdauer / Nutzungsausfall–✓
Umfassende Beweissicherungeingeschränkt✓
Geeignet fürBagatellschädenHaftpflichtschäden ab ca. 750 €
Unser Tipp: erst schauen lassen, dann entscheiden

Moderne Fahrzeuge stecken voller Sensorik. Ein „kleiner“ Schaden am Stoßfänger kann Parksensoren, Radar oder Halterungen betreffen – und schnell teurer werden als gedacht. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, verschenken Sie mit einem Kostenvoranschlag womöglich Ansprüche wie die Wertminderung. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrem Fall die bessere Wahl ist.

So einfach geht’s

  1. Fotos per WhatsApp schicken oder anrufen – wir geben eine erste Einschätzung.
  2. Kurze Besichtigung – bei Ihnen oder nach Absprache bei uns in Neu-Ulm.
  3. Kostenvoranschlag erhalten – als Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.
FAQ

Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Ihre Frage ist nicht dabei?Fragen Sie direkt den Gutachter – kostenlos.
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Was kostet ein Kostenvoranschlag?

Den Preis nennen wir Ihnen vorab. Rufen Sie uns an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – dann sagen wir Ihnen auch gleich, ob ein Kostenvoranschlag in Ihrem Fall ausreicht.

Ab welcher Schadenshöhe brauche ich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?

Als grobe Orientierung gilt: Ab etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden ist bei einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten in der Regel die bessere Wahl – es erfasst auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Darunter genügt häufig ein Kostenvoranschlag.

Was passiert, wenn bei der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden?

Das kommt vor, gerade bei verdeckten Schäden. Dann muss nachkalkuliert werden. Bei Verdacht auf verdeckte Schäden empfehlen wir deshalb von vornherein ein Gutachten.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Ein Anruf genügt – wir klären kostenlos, was Sie brauchen, und kommen zu Ihnen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.

Kontakt

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