Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er eignet sich vor allem für Bagatellschäden – als grobe Orientierung Schäden unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro –, bei denen keine verdeckten Schäden zu erwarten sind. Auch bei Kaskoschäden ist ein Kostenvoranschlag häufig eine gute Grundlage.
Wir erstellen Ihnen eine präzise Kalkulation für die Reparatur Ihres Fahrzeugs – als klare Übersicht über die anfallenden Kosten und als Grundlage für eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung.
Kostenvoranschlag oder Gutachten? Der Vergleich
| Leistung | Kostenvoranschlag | Unfallgutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ✓ | ✓ |
| Merkantile Wertminderung | – | ✓ |
| Wiederbeschaffungs- & Restwert | – | ✓ |
| Reparaturdauer / Nutzungsausfall | – | ✓ |
| Umfassende Beweissicherung | eingeschränkt | ✓ |
| Geeignet für | Bagatellschäden | Haftpflichtschäden ab ca. 750 € |
Moderne Fahrzeuge stecken voller Sensorik. Ein „kleiner“ Schaden am Stoßfänger kann Parksensoren, Radar oder Halterungen betreffen – und schnell teurer werden als gedacht. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, verschenken Sie mit einem Kostenvoranschlag womöglich Ansprüche wie die Wertminderung. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrem Fall die bessere Wahl ist.
So einfach geht’s
- Fotos per WhatsApp schicken oder anrufen – wir geben eine erste Einschätzung.
- Kurze Besichtigung – bei Ihnen oder nach Absprache bei uns in Neu-Ulm.
- Kostenvoranschlag erhalten – als Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.


