Unfall gehabt – was tun? Die Checkliste

Nach einem Unfall zählt jeder Schritt. Mit dieser Checkliste machen Sie nichts falsch – und sichern sich alle Ansprüche gegenüber der Versicherung.

  • 11 Schritte zum Abhaken
  • Alle wichtigen Nummern
  • Vom Kfz-Gutachter erklärt

Die Checkliste: Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Unfall sind Sie im Ausnahmezustand – das ist völlig normal. Gehen Sie diese Liste einfach Punkt für Punkt durch. Tipp: Sie können die Punkte direkt hier abhaken.

Ihre Unfall-Checkliste
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Fehler, die Sie nach einem Unfall vermeiden sollten

  • Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren: Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl – nutzen Sie es.
  • Auf „Schadensteuerung“ eingehen: Angebote der gegnerischen Versicherung, die Reparatur in einer Partnerwerkstatt zu übernehmen, klingen bequem, dienen aber vor allem der Kostensenkung.
  • Vor der Begutachtung reparieren: Lassen Sie den Schaden erst dokumentieren, sonst fehlen Beweise.
  • Ansprüche vergessen: Wertminderung, Nutzungsausfall und Auslagenpauschale stehen Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu.

Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit?

Dann lassen Sie es abschleppen – bei unverschuldetem Unfall gehören auch die Abschleppkosten zu Ihrem Schaden. Sagen Sie uns einfach, wo das Fahrzeug steht: Wir begutachten es dort, ob auf dem Abschlepphof oder in der Werkstatt.

Der wichtigste Schritt: ein unabhängiges Gutachten

Rufen Sie uns an unter 0176 270 123 30 oder schicken Sie uns Ihre Unfallfotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, wie es weitergeht.

FAQ

Häufige Fragen nach einem Unfall

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Ihre Frage ist nicht dabei?Fragen Sie direkt den Gutachter – kostenlos.
Jetzt anrufen0176 270 123 30
Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?

Nicht bei jedem Bagatellunfall. Die Polizei sollten Sie aber unbedingt rufen, wenn es Verletzte gibt, die Schuldfrage strittig ist, ein Beteiligter Fahrerflucht begeht oder seine Daten nicht nennen will.

Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?

Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0, kostenfrei). Mit dem Kennzeichen des Unfallgegners wird dort die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt.

Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?

So früh wie möglich – idealerweise, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung über Reparatur oder Gutachter sprechen. Dann ist Ihr Schaden von Anfang an unabhängig dokumentiert.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Ein Anruf genügt – wir klären kostenlos, was Sie brauchen, und kommen zu Ihnen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.

Kontakt

Jetzt Gutachten anfordern – wir melden uns schnell

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

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  • Montag – Freitag08:00 – 18:00 Uhr
  • Samstag08:00 – 12:00 Uhr
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