Unfallgutachten in Ulm & Neu-Ulm – für Sie meist 0 €

Ihr Auto wurde bei einem Unfall beschädigt und Sie sind nicht schuld? Dann steht Ihnen ein unabhängiges Gutachten zu – bezahlt von der Versicherung des Unfallgegners.

  • In der Regel in 24 h vor Ort
  • Unabhängig & neutral
  • Gutachten in wenigen Tagen

Wofür brauche ich ein Unfallgutachten?

Das Unfallgutachten ist die Beweisgrundlage für Ihre gesamte Schadensregulierung. Es hält fest, was an Ihrem Fahrzeug beschädigt wurde, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche weiteren Ansprüche Ihnen zustehen. Ohne unabhängiges Gutachten verhandeln Sie mit der gegnerischen Versicherung auf deren Zahlenbasis – und die hat naturgemäß ein Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen.

Als Kfz-Meister und Sachverständiger begutachtet Volkan Özcelik Ihr Fahrzeug persönlich, dokumentiert jeden Schaden mit Fotos und erstellt eine nachvollziehbare Kalkulation nach Herstellervorgaben.

Das steht in Ihrem Gutachten

Schadensbild & Fotodokumentation

Lückenlose Beweissicherung aller sichtbaren und verdeckten Schäden.

Reparaturkosten

Kalkulation nach Herstellervorgaben – inklusive Lackierung, Ersatzteilen und Arbeitszeit.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, den Ihr Auto als „Unfallwagen“ beim späteren Verkauf erleidet.

Reparaturdauer & Nutzungsausfall

Grundlage für Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten.

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Entscheidend, wenn eine Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt.

Fahrzeugzustand & Vorschäden

Klare Abgrenzung, damit die Versicherung nichts pauschal kürzen kann.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden – sogenannten Bagatellschäden – erstatten Versicherungen die Kosten eines vollständigen Gutachtens häufig nicht. Als grobe Orientierung gilt eine Grenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag.

Vorsicht bei „nur einem Kratzer“

Was von außen harmlos aussieht, hat darunter nicht selten Halter, Träger, Parksensoren oder Radarsensoren beschädigt. Wir schauen es uns an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist.

Totalschaden – das sollten Sie wissen

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten (zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert übersteigen – also den Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten. Dann erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Unfallwagens.

Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug? Nach der sogenannten 130-%-Regel kann eine Reparatur auch dann bezahlt werden, wenn sie bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegt – sofern fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug anschließend weiter nutzen. Genau dafür brauchen Sie ein sauberes, unabhängiges Gutachten.

Reparieren lassen – oder auszahlen lassen?

Sie entscheiden. Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren, und die Versicherung bezahlt die Rechnung. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen – dann ohne Mehrwertsteuer – und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen.

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

  1. Anrufen oder WhatsApp schicken – wir klären die wichtigsten Fragen und vereinbaren einen Termin.
  2. Besichtigung – wir kommen zu Ihnen, meist innerhalb von 24 Stunden.
  3. Gutachten – Sie erhalten es in wenigen Tagen, auf Wunsch geht es direkt an die Versicherung.
  4. Regulierung – wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und bleiben Ihr Ansprechpartner.
Bei unverschuldetem Unfall: 0 € für Sie

Die Gutachterkosten gehören zu Ihrem Schaden und werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Ihre Frage ist nicht dabei?Fragen Sie direkt den Gutachter – kostenlos.
Jetzt anrufen0176 270 123 30
Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten – sie gehören zu Ihrem Schaden. Bei Teilschuld werden die Kosten in der Regel anteilig nach Haftungsquote erstattet.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich weder auf den Gutachter noch auf eine Partnerwerkstatt der Versicherung einlassen.

Wie schnell bekomme ich mein Unfallgutachten?

In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung bei Ihnen. Das fertige Gutachten erhalten Sie normalerweise wenige Tage danach.

Kann ich mein Auto vor der Begutachtung reparieren lassen?

Bitte nicht. Damit der Schaden lückenlos dokumentiert werden kann, sollte das Fahrzeug vor der Besichtigung nicht repariert werden. Ist es nicht mehr fahrbereit, kommen wir dorthin, wo es steht – auch in die Werkstatt.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Ein Fahrzeug, das einen erheblichen Unfallschaden hatte, erzielt beim Verkauf auch nach fachgerechter Reparatur einen geringeren Preis. Diesen Wertverlust ermittelt das Gutachten – und er muss Ihnen bei unverschuldetem Unfall zusätzlich ersetzt werden.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Ein Anruf genügt – wir klären kostenlos, was Sie brauchen, und kommen zu Ihnen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.

Kontakt

Jetzt Gutachten anfordern – wir melden uns schnell

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Direkt beim Gutachter anrufen0176 270 123 30
ÖffnungszeitenMo–Fr 8–18 Uhr · Sa 8–12 Uhr
  • Montag – Freitag08:00 – 18:00 Uhr
  • Samstag08:00 – 12:00 Uhr
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