Wofür brauche ich ein Unfallgutachten?
Das Unfallgutachten ist die Beweisgrundlage für Ihre gesamte Schadensregulierung. Es hält fest, was an Ihrem Fahrzeug beschädigt wurde, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche weiteren Ansprüche Ihnen zustehen. Ohne unabhängiges Gutachten verhandeln Sie mit der gegnerischen Versicherung auf deren Zahlenbasis – und die hat naturgemäß ein Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen.
Als Kfz-Meister und Sachverständiger begutachtet Volkan Özcelik Ihr Fahrzeug persönlich, dokumentiert jeden Schaden mit Fotos und erstellt eine nachvollziehbare Kalkulation nach Herstellervorgaben.
Das steht in Ihrem Gutachten
Schadensbild & Fotodokumentation
Lückenlose Beweissicherung aller sichtbaren und verdeckten Schäden.
Reparaturkosten
Kalkulation nach Herstellervorgaben – inklusive Lackierung, Ersatzteilen und Arbeitszeit.
Merkantile Wertminderung
Der Wertverlust, den Ihr Auto als „Unfallwagen“ beim späteren Verkauf erleidet.
Reparaturdauer & Nutzungsausfall
Grundlage für Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten.
Wiederbeschaffungs- & Restwert
Entscheidend, wenn eine Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt.
Fahrzeugzustand & Vorschäden
Klare Abgrenzung, damit die Versicherung nichts pauschal kürzen kann.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei sehr kleinen Schäden – sogenannten Bagatellschäden – erstatten Versicherungen die Kosten eines vollständigen Gutachtens häufig nicht. Als grobe Orientierung gilt eine Grenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag.
Was von außen harmlos aussieht, hat darunter nicht selten Halter, Träger, Parksensoren oder Radarsensoren beschädigt. Wir schauen es uns an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist.
Totalschaden – das sollten Sie wissen
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten (zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert übersteigen – also den Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten. Dann erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Unfallwagens.
Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug? Nach der sogenannten 130-%-Regel kann eine Reparatur auch dann bezahlt werden, wenn sie bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegt – sofern fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug anschließend weiter nutzen. Genau dafür brauchen Sie ein sauberes, unabhängiges Gutachten.
Reparieren lassen – oder auszahlen lassen?
Sie entscheiden. Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren, und die Versicherung bezahlt die Rechnung. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen – dann ohne Mehrwertsteuer – und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen.
So läuft Ihr Unfallgutachten ab
- Anrufen oder WhatsApp schicken – wir klären die wichtigsten Fragen und vereinbaren einen Termin.
- Besichtigung – wir kommen zu Ihnen, meist innerhalb von 24 Stunden.
- Gutachten – Sie erhalten es in wenigen Tagen, auf Wunsch geht es direkt an die Versicherung.
- Regulierung – wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und bleiben Ihr Ansprechpartner.
Die Gutachterkosten gehören zu Ihrem Schaden und werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.


